Zwei Wochen nach Einzug
Das Bundesmeldegesetz setzt für die Anmeldung bei der Meldebehörde grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen nach Einzug. Das Bundesportal führt den Weg für Erfurt online oder vor Ort aus.
Quelle: § 17 BMG · Bundesportal, Region Erfurt · geprüft 26.08.2026