Geltung und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von immoerfurt.de und für entgeltliche Leistungen, die über das Portal ausdrücklich vereinbart werden.
Anbieter ist Nico Gräfenhan.GRÄFENHAN | DIGITALAGENTUR Linderbacher Weg 30 · 99099 Erfurt
Kontakt: hallo@gräfenhan.de · Telefon 0361 676 390 51
Abweichende Bedingungen eines gewerblichen Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Rolle des Portals
immoerfurt.de ist ein technisches Anzeigenportal. Das Portal stellt Immobilienangebote dar und ermöglicht die Vorbereitung beziehungsweise Weiterleitung direkter Kontaktanfragen an den jeweiligen Inserenten.
Der Betreiber wird nicht Partei eines Miet-, Kauf-, Makler-, Finanzierungs- oder sonstigen Vertrags zwischen Inserenten und Interessenten. Er erbringt keine Maklerleistung und schuldet insbesondere keinen Vermittlungs- oder Verkaufserfolg. Ob und welche Entgelte für ein Inserat anfallen, ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Anzeigen- oder Pilotpaket und wird vorab ausgewiesen.
Angaben in Inseraten stammen vom jeweiligen Inserenten. Sie stellen kein eigenes Angebot und keine Zusicherung des Portalbetreibers dar.
Inserate und Pflichten
Inserenten müssen zur Veröffentlichung des Objekts berechtigt sein und alle Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell halten. Dies gilt insbesondere für Identität und Anbieterstatus, Preis- und Nebenkostenangaben, Objektmerkmale, Verfügbarkeit sowie gesetzlich erforderliche Energieangaben.
Mit der Einreichung bestätigt der Inserent versionsbezogen, dass er für den Inhalt des Inserats verantwortlich ist, und beauftragt den Betreiber ausdrücklich mit der technischen Veröffentlichung genau dieser Version. Professionelle Anbieter dokumentieren außerdem Art und interne Referenz ihrer Berechtigung für genau dieses Objekt; für sie gilt der Anbieter-Freigabestand v2 (technisch: provider-publication-v2). Private Inserenten bestätigen gesondert, dass sie privat handeln, Eigentümer oder anderweitig zur Veröffentlichung berechtigt sind, und akzeptieren den Privat-Anzeigenvertrag private-advertising-2026-09-04. Zeitpunkt, Erklärungen und Hashwert der freigegebenen Inseratsversion werden gespeichert.
Im Privatpiloten darf pro bestätigtem Zugang ein eigenes Objekt gleichzeitig angeboten werden. Ein unauffälliger, vollständig bestätigter Entwurf kann unmittelbar veröffentlicht und anschließend redaktionell kontrolliert werden. Bei offenen Pflichtangaben, Plausibilitätsfragen oder erhöhtem Missbrauchsrisiko bleibt der Entwurf bis zur Vorprüfung unveröffentlicht. Die genaue Objektanschrift und private Kontaktdaten werden nicht öffentlich angezeigt.
Bei professionellen Anbietern bleibt jedes Objekt zunächst ein nicht öffentlicher Entwurf. Erst nach verifiziertem Anbieter- und Berechtigungsstand, beidseitig aktivierter aktueller Anbietervereinbarung und einmaliger Schlussvalidierung der Partnerakte kann eine vollständig bestätigte, unauffällige Revision regelbasiert unmittelbar erscheinen. Zweifelsfälle gehen in die redaktionelle Prüfung; harte Sperrgründe verhindern die Veröffentlichung. Der Betreiber kann jedes Angebot prüfen, korrigieren lassen oder unverzüglich deaktivieren.
Bei Angeboten über Wohnräume muss ein Wohnungsvermittler insbesondere einen objektbezogenen Auftrag des Vermieters oder eines anderen Berechtigten besitzen. In der Anzeige werden Name und geschäftliche Bezeichnung des Inserenten, die Miete, ein eindeutiger Hinweis auf gesondert zu vergütende Nebenkosten sowie der Provisionshinweis ausgewiesen. Der Betreiber kann geeignete Nachweise anfordern und die Freigabe bis zur Klärung sperren.
Liegt bei Aufgabe der Immobilienanzeige ein Energieausweis vor, muss der Inserent die gesetzlich erforderlichen Pflichtangaben vollständig und richtig aus diesem Ausweis übernehmen. Liegt noch kein Energieausweis vor, muss der Inserent dies wahrheitsgemäß angeben und einen erforderlichen Ausweis rechtzeitig beschaffen und spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Beruft sich der Inserent auf eine gesetzliche Ausnahme, muss er den konkreten Ausnahmegrund angeben und auf Verlangen belegen. Der Betreiber entscheidet nicht anstelle des Inserenten, ob ein Energieausweis rechtlich erforderlich ist.
Inserenten dürfen nur Inhalte verwenden, an denen sie die erforderlichen Rechte besitzen. Unzulässig sind insbesondere täuschende, diskriminierende, rechtswidrige oder mehrfach eingestellte Inhalte sowie Angebote ohne tatsächliche Verfügungsberechtigung.
Der Inserent trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seines Angebots, die Beantwortung von Anfragen und sämtliche weiteren Schritte bis zum möglichen Vertragsschluss. Er muss unrichtige, überholte oder rechtlich beanstandete Angaben unverzüglich berichtigen oder das Inserat zurückziehen.
Anfragen und Assistent
Interessenten müssen bei Kontaktanfragen richtige Angaben machen und dürfen die Kontaktfunktionen nicht für Werbung, automatisierte Massennachrichten, Täuschung oder andere sachfremde Zwecke verwenden.
Der Assistent kann Texte strukturieren, Rückfragen vorschlagen und eine Anfrage für den Anbieter vorbereiten. Seine Ausgaben können unvollständig oder missverständlich sein und sind vor einer Übermittlung zu prüfen. Er trifft keine Entscheidung über Personen, Bonität, Eignung, Besichtigungen oder Vertragsabschlüsse.
In der derzeit veröffentlichten Fassung beantwortet der Assistent ausschließlich aus freigegebenen Katalogen. Eine eng begrenzte KI-Komponente kann unkritische Fragen einem Antwortweg zuordnen; freie Modelltexte werden nicht angezeigt. Eingaben werden nicht an Inserenten übermittelt. Eine Anfrage oder Reservierung entsteht dadurch nicht.
Immobilien-Wertcheck
Der Immobilien-Wertcheck ist eine unverbindliche, automatisierte Marktpreisindikation für die jeweils ausdrücklich freigegebenen Objektarten und Marktsegmente. Er verwendet veröffentlichte, aggregierte Kaufvertragsstatistiken des zuständigen Gutachterausschusses und einen offengelegten, gerundeten Rechenweg.
Das Ergebnis ist weder ein Verkehrswertgutachten noch eine individuelle Wertermittlung, Kaufpreisempfehlung, Preisgarantie oder Maklerleistung. Es ersetzt insbesondere keine Objektbesichtigung und berücksichtigt keine nicht ausdrücklich ausgewiesenen Merkmale, Rechte, Belastungen oder Veränderungen nach dem Datenstichtag.
Zusätzliche Angaben zu Zustand, Ausstattung, Energie, Vermietung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Kosten, Rechten und Belastungen werden ausschließlich als Angabenstand, offene Prüfpunkte und Hinweise dargestellt. Sie führen mangels geeigneter aktueller Vergleichsdaten zu keinen automatischen Zu- oder Abschlägen. Ein freiwillig gesetzter Lagepunkt liefert nur sachliche Luftlinien und eine Stadtteilzuordnung aus dem freigegebenen Erfurter Kartenrelease; daraus werden weder die amtliche Wohnlagenklasse noch eine Lagebewertung oder Preisänderung abgeleitet.
Die Nutzung des Wertchecks begründet keinen Maklervertrag. ImmoErfurt sucht damit weder Käufer noch Verkäufer, stellt keinen Kontakt her und erhält für das Ergebnis keine erfolgsabhängige Vergütung.
Pakete und Preise
Auf der Website dargestellte Pakete beschreiben den vorgesehenen Leistungsumfang. Ein entgeltlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn Leistungsumfang, Laufzeit und Preis ausdrücklich bestätigt wurden. Bis eine verbindliche Bestell- und Zahlungsfunktion aktiviert ist, sind die dargestellten Preise eine Einladung zur Kontaktaufnahme und noch keine unmittelbar buchbare Leistung.
Das auf der Privatstrecke ausdrücklich als „kostenlos im Pilot“ bezeichnete einzelne Privatangebot ist unentgeltlich. Es entsteht keine Erfolgsprovision, keine automatische kostenpflichtige Verlängerung und kein Maklervertrag mit dem Betreiber.
Für Verbraucher werden vor Vertragsschluss alle gesetzlich erforderlichen Informationen einschließlich etwaiger Widerrufsbelehrung bereitgestellt. Rechnungen sind innerhalb der jeweils vereinbarten Frist zahlbar.
Prüfung und Moderation
Wir können Inserate vor oder nach Veröffentlichung auf Plausibilität und die Einhaltung dieser Bedingungen prüfen, sind jedoch nicht zu einer vollständigen Vorabkontrolle verpflichtet.
Eine redaktionelle oder technische Freigabe ist eine formale Portalprüfung. Sie ist keine fachliche Bestätigung des Energieausweises, keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und keine Übernahme oder eigene Zusicherung der Inseratsangaben durch den Betreiber.
Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverstöße, Täuschung, fehlende Berechtigung, erhebliche Qualitätsmängel oder Missbrauch können wir Inhalte vorläufig sperren, Nachweise anfordern oder entfernen. Soweit möglich und zumutbar, informieren wir den betroffenen Inserenten über den Grund und geben Gelegenheit zur Stellungnahme.
Verfügbarkeit und Haftung
Wir bemühen uns um einen sicheren und stabilen Betrieb, schulden jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs können die Nutzung vorübergehend einschränken.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit und Rechtmäßigkeit der von Inserenten eingestellten Angaben ist der jeweilige Inserent verantwortlich. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Gegenüber unternehmerischen Inserenten stellt der Inserent den Betreiber von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Inserenten zu vertretenden Verletzung seiner Veröffentlichungsberechtigung, Inhalts-, Energie-, Kennzeichnungs- oder Nutzungsrechtspflichten beruhen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung; der Betreiber informiert den Inserenten und gibt ihm Gelegenheit zur Mitwirkung.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Erfurt Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Wir können diese Bedingungen für zukünftige Nutzungen und Verträge anpassen, wenn sich Funktionen, Leistungen oder rechtliche Anforderungen ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen.